Als sei die Sache nicht schon peinlich genug, nun zieht DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger – wie schon im Interview mit der Süddeutschen Zeitung unterschwellig angekündigt – gegen Jens Weinreich nach dessen jüngsten Beschluss vor Gericht. Ob’s nun Koblenz ist oder ggf. ein anderer Ort, warten wir es ab.
Sicherlich finden beide Parteien genügend Gründe, etwas böses, diffamierendes und schädliches zu orten. Ob nun Täter oder Opfer, es macht einfach keinen Spaß mehr, dem ganzen Komplott zu folgen.
Am Ende geht es nur um Kinderkram, Kleinigkeiten, die im falschen Hals stecken blieben.
Ohne Partei ergreifen zu wollen, aber es ist einfach nicht zu glauben, dass hier – in einem Zeitalter von Kommunikations- und Konfliktmanagern – zwei erwachsene Menschen so unglaublich die Distanz wahren. Nicht ein Anruf, kein persönliches Gespräch, nur Schreiben über Anwälte und weitere Dritte.
Eine wahrlich beispiellose Verpuffung von Energie (Geld, Image, etc.). Na denn…
DFB-Präsident Dr. Zwanziger klagt gegen Diffamierung
DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger wird gegen den Journalisten Jens Weinreich, der ihn als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert hat, Klage erheben. Nachdem Herr Weinreich am 25. November 2008 eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Versuch gescheitert, auf eine gütliche Beilegung des Verfahrens hinzuwirken. Somit muss nunmehr im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob der Journalist im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit einen berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht hatten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens von Dr. Zwanziger die Aussage als eine zulässige Meinungsäußerung angesehen. Die Klage im Hauptsacheverfahren, die diese Rechtsauffassung der Berliner Gerichte überprüfen soll, wird nunmehr sorgfältig vorbereitet und in naher Zukunft eingereicht.
Darüber hinaus wird der DFB durch seinen Medienanwalt Dr. Christian Schertz prüfen lassen, ob Widerspruch gegen die beim Landgericht Berlin von Jens Weinreich am 25. November erwirkte und am 26. November zugestellte einstweilige Verfügung gegen die DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 eingelegt werden soll. Aus Sicht des DFB ist die Verfügungsanordnung für die zentralen Punkte des Rechtsstreits unerheblich. Denn der in der Pressemitteilung veröffentlichte Kernvorwurf „ einer Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger“ ist nicht Gegenstand der einstweiligen Verfügung und somit nicht vom Gericht untersagt worden.
Harald Stenger
DFB-Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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